27 Apr 2024

IHR PARTNER WENN ES UM KFZ GEHT

Gebrauchtwagen

Beim Kauf eines Gebrauchtwagens gibt es viele Details zu beachten. Nicht immer erzählen einem die Verkäufer alles über das Fahrzeug. Wir unterstützen Sie dabei, den Gebrauchtwagenkauf abzuschließen, ohne sich später über Fehler oder Versäumnisse ärgern zu müssen.

Vereinbaren Sie mit uns einen Termin, damit wir Sie während des Autokaufs betreuen. Unsere erfahrenen Mitarbeiter erklären Ihnen, worauf Sie achten müssen, oder begleiten Sie sogar online während Terminen beim Händler. Wir nehmen Ihnen das schlechte Gewissen, etwas übersehen zu haben. Damit Sie sich ganz auf ihren neuen Gebrauchtwagen freuen können.

Ihre Vorteile

PAKET S

0,00
/ 5 MIN
  • kostenloses Erstgespräch.
  • Einschätzung Ihrer Situation.
  • Kurzberatung bei allgemeinen Fragen.
  • Aufwandsanalyse der Folgeberatung.
  • Paketzuordnung nach Bedarf.

PAKET M

59,00
/ 30 MIN
  • Beantwortung allgemeiner Fragen rund um den Autokauf.
  • Vor- und Nachteile beim Online-Kauf.
  • Unterschied: Privatkauf oder Kauf beim Händler.
  • Unterschied: Gebrauchtwagen- oder Vertragshändler.
  • Tipps für die Probefahrt.
  • Tipps für die Vertragsverhandlung.
  • Tipps für die Auslieferung und Abholung des Gebrauchtwagens.
  • Welches Fahrzeug passt zu Ihnen?
  • Risiken beim Gebrauchtwagenkauf.
  • Kurzer Vergleich unterschiedlicher Angebote.
  • Alle Inhalte aus Paket S.

PAKET L

89,00
/ STUNDE
  • Vertragsprüfung des Gebrauchtwagens.
  • Online-Begleitung während des Händlerbesuchs.
  • Online-Begleitung während der Vertragsverhandlungen.
  • Online-Begleitung während der Probefahrt als Beifahrer.
  • Prüfung auf versteckte Mängel, Unfallschäden, Standschäden.
  • Marktwertanalyse, Feststellung eines angemessenen Preises.
  • Umfangreiche Händlerprüfung.
  • Beratung zum Thema Gewährleistung und Garantie.
  • Umfangreicher Vergleich unterschiedlicher Angebote.
  • Beratung zum Rücktritt vom Kaufvertrag.
  • Alle Inhalte aus den Paketen S und M.
Fragen & Antworten

Fragen Gebrauchtwagen

Wie viel bekomme ich für mein Auto?

Im Internet finden Sie unzählige Preisrechner für Ihren Gebrauchtwagen. Eine kostenlose Preisauskunft für Ihr Gebrauchtfahrzeug arbeitet meistens nur mit wenigen Angaben und nennt Ihnen am Ende lediglich einen groben Schätzwert, der nicht zwangsläufig zu Ihrem Fahrzeug passen muss. Professionelle Preisrechner bieten da mehr Möglichkeiten, kosten dafür aber Geld. Außerdem muss man manuell unzählige Werte des eigenen Fahrzeugs eingeben, um ein repräsentatives Ergebnis zu erhalten, was zeitaufwändig sein kann. Die dritte Alternative stellen Kfz-Sachverständige dar, die Ihnen ein professionelles Gutachten für ihren Gebrauchtwagen erstellen. Dieses Gutachten ist aber natürlich die teuerste Alternative. Es empfiehlt sich, zumindest einmal auf Online-Portalen für Gebrauchtwagen nach vergleichbaren Modellen Ausschau zu halten, um zumindest eine grobe Preisvorstellung zu erhalten.

Versteckte Mängel selbst finden.

Als »versteckte Mängel« werden Mängel bezeichnet, die von einem durchschnittlichen Käufer eines Gebrauchtwagens nicht von alleine gesehen oder festgestellt werden können. Wurde beispielsweise der Tachostand manipuliert, lässt sich dies natürlich nicht während der Besichtigung mit bloßem Auge erkennen. Auch Detailschäden wie beispielsweise eine defekte Zylinderkopfdichtung lassen sich vor dem Abschluss des Kaufvertrags für einen Laien beim Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs nicht diagnostizieren. Es empfiehlt sich also, nach dem Autokauf eine Werkstatt aufzusuchen, um das Fahrzeug überprüfen zu lassen und mögliche versteckte Mängel beim Gebrauchtwagen festzustellen. Die Klausel »gekauft wie gesehen« greift bei versteckten Mängeln übrigens nicht, sondern nur, wenn es um offensichtliche Schäden wie einen Kratzer in der Windschutzscheibe oder Ähnliches geht.

Wer übernimmt die Ummeldung des Gebrauchtwagens?

Die Ummeldung des Gebrauchtwagens übernimmt die dafür zuständige Zulassungsstelle. Dafür müssen Sie lediglich mit dem neuen Fahrzeug zur Zulassungsstelle fahren und die Ummeldung beantragen. Dies ist sowohl der Fall, wenn das Fahrzeug noch auf den alten Besitzer zugelassen ist, als auch wenn es bereits abgemeldet wurde. Sie benötigen dafür einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, den Fahrzeugschein, den Fahrzeugbrief, die elektronische Versicherungsbestätigung, die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer sowie einen TÜV-Nachweis. Selbstverständlich können Sie auch vorher bei der Zulassungsstelle anrufen und nachfragen, was Sie mitbringen müssen. Der Prozess der Ummeldung wird dann von der Zulassungsstelle eingeleitet und ausgeführt.

Risiken beim Gebrauchtwagenkauf von privat.

In der Regel gilt beim Kauf eines Gebrauchtwagens von Privat der Grundsatz: »Gekauft wie gesehen.« Dies bedeutet vor allem, dass man vor dem Kauf auf jedes Detail achten muss, was schwierig sein kann, wenn man nicht gerade ein ausgebildeter Kfz-Mechaniker ist. Gerade Verschleißschäden sind für einen Laien nur schwer auszumachen. Auch kann es schwer sein, falsch gemachte Angaben rückblickend nachzuweisen. Hier ist es vor allem wichtig, einen ordentlichen Kaufvertrag abzuschließen, in dem alle wichtigen Punkte vermerkt wurden. Grundsätzlich ist man für viele Dinge selbst verantwortlich, was natürlich ein höheres Risiko mit sich bringt und darin resultieren kann, dass man auf einmal hohe Werkstattkosten tragen muss.

Risiken beim Gebrauchtwagenkauf vom Händler.

Zunächst einmal hat man als Käufer eines Gebrauchtfahrzeugs beim Gebrauchtwagenhändler mehr Sicherheiten als beim Kauf von einer Privatperson. Dennoch kann es zu Problemen kommen. Gerade beim Kaufvertrag muss darauf geachtet werden, dass auch alles darin notiert wurde, was man zuvor mit dem Händler besprochen hatte, um sich bei eventuellen Mängeln darauf beziehen zu können. Man sollte zudem immer nachfragen, wie lange das Fahrzeug bereits auf dem Gelände des Händlers herumsteht, um sich wegen eventueller Standschäden abzusichern. Am besten ist es, einen Profi, beispielsweise einen Gutachter, mitzunehmen, was aber natürlich hohe Kosten mit sich bringen kann.

Was muss ich bei der Auslieferung beachten?

Zunächst einmal ist es wichtig, einen genauen Termin für die Auslieferung zu vereinbaren. Ein unbestimmtes Datum kann dafür sorgen, dass man nach dem Vertragsabschluss noch wochenlang auf das Fahrzeug warten muss, da der Händler gerade keine Zeit für die Auslieferung hat, oder dies zumindest behauptet. Außerdem muss geklärt werden, wie das Fahrzeug während der Auslieferung versichert ist und wer bei einem eventuellen Unfall haftet beziehungsweise für die Kosten aufkommen muss. Gerade die Versicherungsfrage muss früh genug geklärt werden, da man hier eventuell selbst aktiv werden muss.

Garantie oder Gewährleistung beim Gebrauchtwagen.

Mit der Gewährleistung sagt ein Händler, dass er für die Mängelfreiheit eines Gebrauchtwagens bei Auslieferung haftet. Dies gilt nur für Händler, nicht für Privatpersonen. Der Verkäufer muss also sicherstellen, dass sich der Gebrauchtwagen bei Auslieferung in dem laut Kaufvertrag versprochenen Zustand befindet. Ist dies nicht der Fall, muss er dafür Sorge tragen, diesen Zustand wieder herzustellen. Eine Garantie wiederum ist ein zusätzliches und vor allem freiwilliges Versprechen des Händlers, mit dem er zusagt, die Funktionstüchtigkeit beispielsweise eines bestimmten Teiles über einen zuvor festgelegten Zeitraum nach der Auslieferung zu garantieren. Diese Art der Garantie ist freiwillig.

Top 10 Fragen beim Gebrauchtwagenkauf.

  • Stimmen die Fahrzeugpapiere mit dem Fahrzeug überein?
  • Gibt es Unterlagen über bereits bekannte Mängel oder Unfallschäden?
  • Wurden alle Inspektionen regelmäßig durchgeführt und im Scheckheft vermerkt?
  • Gibt es Lackschäden, Spuren von Rost oder Unfallspuren an der Karosserie?
  • Sind die Reifen und Felgen in gutem Zustand oder gibt es Risse oder Beulen?
  • Ist der Motor in gutem Zustand? Wurde Motoröl, Bremsflüssigkeit und Kühlflüssigkeit aufgefüllt?
  • Wie sieht der Fahrzeuginnenraum aus? Gibt es Verunreinigungen oder Wasserspuren?
  • Funktionieren alle elektrischen Bauteile wie Fensterheber, die Beleuchtung oder die Scheibenwischer?
  • Wie hoch ist der Kilometerstand?
  • Wie lange steht das Fahrzeug bereits auf dem Gelände des Händlers?

TÜV beim Gebrauchtwagenkauf.

Vor dem Vertragsabschluss sollte auf jeden Fall überprüft werden, wann das Fahrzeug zum letzten Mal beim TÜV war und wann es zum nächsten Mal wieder hinmuss. Wenn der TÜV-Besuch wieder fällig ist, kann man mit dem Verkäufer darüber verhandeln, ob er diesen für einen übernehmen kann. Ist dies nicht der Fall, muss man sich nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens selbst um einen Termin beim TÜV kümmern, und zwar so schnell wie möglich.

Wie erkenne ich einen manipulierten Kilometerstand?

Grundsätzlich zählt ein manipulierter Kilometerstand zu versteckten Mängeln, die ein durchschnittlicher Autokäufer nicht erkennen kann. Es gibt aber ein paar Hinweise, denen man nachgehen kann. Zunächst einmal sollte man sich das Auto in Ruhe ansehen und überlegen, ob der Zustand des Fahrzeugs zum Kilometerstand passt. Sieht das Auto also viel befahren aus, der Kilometerstand spricht jedoch lediglich von 1.000 Kilometern, sollte man misstrauisch werden. Zudem kann man, wenn sie vorliegen, einen Blick auf Werkstattberichte und vergleichbare Dokumente werfen, in denen eventuell durch neutrale Dritte Kilometerstände hinterlegt wurden. Stimmen diese nicht mit dem aktuellen Kilometerstand überein, liegt offensichtlich eine Manipulation vor.

Was bedeutet »gekauft wie gesehen«?

»Gekauft wie gesehen« ist ein Begriff aus dem Gebrauchtwagenhandel mit einer Privatperson als Verkäufer. Wird dieser Satz im Vertrag hinterlegt, möchte der Verkäufer sich absichern. Er besagt, dass der Käufer den Gebrauchtwagen genau so gekauft hat, wie er ihn sich vor dem Kaufabschluss angesehen hat. Er hat sich also damit einverstanden erklärt, das Gebrauchtfahrzeug mit allen sichtbaren Mängeln zu kaufen. Dies bedeutet vor allem, dass der Käufer keine Mängel mehr rückwirkend beanstanden kann, die vor dem Vertragsabschluss bestanden, aber erst danach festgestellt wurden. Die Klausel »Auto privat gekauft wie gesehen« betrifft natürlich nur offensichtliche Mängel, die ohne Zuhilfenahme von Experten hätten erkannt werden können. Dennoch stellt sie für den Käufer ein Risiko dar, wenn es darum geht, Mängel rückwirkend zu beanstanden.

Habe ich Anspruch auf Reparatur beim Gebrauchtwagen?

Bevor ein Vertrag abgeschlossen wurde, bietet der Händler das Fahrzeug so an, wie es bei ihm auf dem Gelände steht. Er hat auf Mängel hinzuweisen und ist nicht dazu verpflichtet, diese zu beseitigen. Fehlt dem Auto beispielsweise ein Seitenfenster, worauf der Verkäufer auch hinweist, ist er nicht dazu verpflichtet, dieses zu reparieren. Hier müssen Sie selbst entscheiden, ob Sie den Gebrauchtwagen trotz des offensichtlichen Schadens kaufen möchten oder nicht. Nur, wenn das Fahrzeug nach Vertragsabschluss vom darin festgelegten Zustand abweicht, haben Sie einen Anspruch darauf, dass dieser Schaden oder Mangel am Gebrauchtfahrzeug beseitigt wird.

Wie verhandel ich beim Autokauf?

Zunächst sollte man sich immer gut vorbereitet in die Verhandlungen beim Kauf eines Gebrauchtwagens begeben. Welcher Preis ist für das gewünschte Modell realistisch? Und wo liegt das absolute Maximum, das Sie bereit sind, zu bezahlen? Es empfiehlt sich, beispielsweise auf Online-Portalen vergleichbare Modelle zu suchen, um eine erste Preisvorstellung zu erhalten. Um den Preis so niedrig wie möglich zu halten, sollten Sie nach der Besichtigung des Fahrzeugs vor allem Wert auf die Mängel legen, um dadurch den Preis senken zu können. Gibt es Kratzer oder Beulen, können Sie vielleicht einen Rabatt verhandeln, da Sie ja noch die Werkstattkosten tragen müssen. Sollte der Gebrauchtwagenhändler mit dem Preis nicht weiter runtergehen wollen, können Sie auch nach Zusatzleistungen fragen, beispielsweise einer Gratisinspektion, wenn diese sowieso bald gemacht werden muss, einem Satz Winterreifen oder ähnlichen Dingen. Am wichtigsten ist jedoch, dass Sie sich selbst Grenzen setzen und während der Verhandlungen ruhig und souverän bleiben. Sie wissen ja, was sie möchten. Darum bleiben Sie selbstbewusst.

Tipps für die Probefahrt.

Vor der Fahrt sollte man sich auf jeden Fall die Route überlegen, die man fahren möchte. Dabei ist darauf zu achten, dass man nicht nur immer gleiche Straßen mit gleichen Geschwindigkeiten abfahren sollte. Holprige Straßen können auf merkwürdige Geräusche im Innenraum aufmerksam machen, auf kurvenreichen Wegen lässt sich die Lenkung kontrollieren und ein Abstecher auf die Autobahn ist immer zu empfehlen, um zu überprüfen, wie sich das Fahrzeug bei höheren Geschwindigkeiten verhält. Es empfiehlt sich ebenfalls, einen Beifahrer mitzunehmen, da man sich während der Fahrt schließlich auf die Straße konzentrieren muss. Ein Beifahrer kann sich auf unterschiedliche Sitze setzen und so auf Geräusche oder andere Auffälligkeiten achten oder auch einfach mitschreiben, was einem als Fahrer gerade auffällt. Ansonsten sollten natürlich alle Funktionen überprüft werden. Können die Fenster geöffnet werden, funktionieren die Scheibenwischer und kann man die Sitze verstellen? Es empfiehlt sich, vor der Fahrt einen Fragenkatalog zu erstellen, den man dann währenddessen in Ruhe abarbeiten kann, ohne ständig Angst zu haben, etwas übersehen zu haben.