28 Apr 2024

IHR PARTNER WENN ES UM KFZ GEHT

Meine Rechte beim Autoverkauf

Der Verkauf eines Fahrzeugs ist immer eine nervenaufreibende Sache. Ob nun für einen Händler oder eine Privatperson, letztendlich hofft jeder, dass am Ende alles glatt läuft. Aber was ist, wenn genau dies nicht der Fall ist? Welche Rechte haben Sie als Verkäufer, wenn der Käufer Probleme macht?
 
Unsere CarExperten verfügen über jahrelange Erfahrung im Automobilmarkt und können dieses Wissen an Sie weitergeben. Entweder bevor es zu Problemen kommt oder danach, letztendlich entscheiden Sie, wann Sie sich bei uns melden möchten. Wir helfen Ihnen gerne auch während laufender Prozesse, stehen Ihnen währenddessen zur Seite und stellen neutrale Berater für sie dar.

Ihre Vorteile

PAKET S

0,00
/ 5 MIN
  • kostenloses Erstgespräch.
  • Einschätzung Ihrer Situation.
  • Kurzberatung bei allgemeinen Fragen.
  • Aufwandsanalyse der Folgeberatung.
  • Paketzuordnung nach Bedarf.

PAKET M

59,00
/ 30 MIN
  • Beantwortung allgemeiner Fragen rund um den Autoverkauf.
  • Prüfung der Online-Anzeige Ihres Gebrauchfahrzeugs auf Vollständigkeit.
  • Was ist beim Privatverkauf zu beachten?
  • Informationen zum Verkauf von Privatperson an Privatperson.
  • Informationen zum Verkauf von Privatperson an Händler.
  • Tipps für die Vertragsverhandlung.
  • Tipps zur Auslieferung oder Abholung nach Verkauf Ihres Fahrzeugs.
  • Verkauf Online oder beim Händler?
  • Risiken beim Gebrauchtwagenverkauf.
  • Umsatzsteuer bei privatem Verkauf.
  • Alle Inhalte aus Paket S.

PAKET L

89,00
/ STUNDE
  • Erstellen einer Online-Anzeige bei Automobil-Verkaufsportalen.
  • Online-Begleitung während des Verkaufs beim Händler.
  • Online-Begleitung während des Verkaufs an Privatperson.
  • Prüfung Ihres Fahrzeugs auf Mängel oder Schäden, die genannt werden müssen.
  • Unterstützung beim Erstellen eines Kaufvertrages.
  • Marktwertanalyse, Feststellung eines angemessenen Preises.
  • Detaillierte Beratung zu rechtlichen Themen beim Autoverkauf.
  • Beratung zum Thema Gewährleistung und Garantie.
  • Genaue Erklärung des Ablaufs des Verkaufsprozesses.
  • Beratung zum Rücktritt vom Kaufvertrag.
  • Alle Inhalte aus den Paketen S und M.
Fragen & Antworten

Fragen Rechte beim Autoverkauf

Wie verhandle ich beim Autoverkauf?

Am besten bereiten Sie sich gut auf die finale Verhandlung vor. Die Käufer möchten natürlich den bestmöglichen Preis herausschlagen, wodurch gerade hier viel verhandelt werden wird. Wenn Sie den Preis nicht weiter senken möchten, überlegen Sie sich am besten ein paar Zusatzleistungen, die Sie anbieten können, zum Beispiel einen passenden Satz Winterreifen oder Ähnliches. Letztendlich ist es wichtig, dass Sie genau wissen, was sie möchten und was Sie anbieten können. Lassen Sie sich Zeit, bieten Sie nicht sofort alle Zusatzleistungen an, sondern lassen Sie die Verhandlungen sich entwickeln. Mit ein wenig Vorbereitung wirken Sie souverän und selbstbewusst, was der Schlüssel zum Erfolg bei Verhandlungen ist.

Umsatzsteuer beim Privatverkauf?

Wenn Sie als Privatperson Ihr Fahrzeug an eine andere Privatperson verkaufen, müssen Sie auf der Rechnung keine Mehrwertsteuer angeben, da Sie nicht der Umsatzbesteuerung unterliegen. Der Verkaufspreis des Autos ist brutto wie netto also identisch. Auch, wenn Sie als Privatperson das Fahrzeug an einen Händler verkaufen, fällt keine Mehrwertsteuer an, da Sie selbst ja immer noch als Privatperson gelten.

Was bedeutet »gekauft wie gesehen«?

»Gekauft wie gesehen« ist ein Begriff aus dem Gebrauchtwagenhandel mit einer Privatperson als Verkäufer. Wird dieser Satz im Vertrag hinterlegt, möchte der Verkäufer sich absichern. Er besagt, dass der Käufer den Gebrauchtwagen genau so gekauft hat, wie er ihn sich vor dem Kaufabschluss angesehen hat. Er hat sich also damit einverstanden erklärt, das Gebrauchtfahrzeug mit allen sichtbaren Mängeln zu kaufen. Dies bedeutet vor allem, dass der Käufer keine Mängel mehr rückwirkend beanstanden kann, die vor dem Vertragsabschluss bestanden, aber erst danach festgestellt wurden. Die Klausel »Auto privat gekauft wie gesehen« betrifft natürlich nur offensichtliche Mängel, die ohne Zuhilfenahme von Experten hätten erkannt werden können. Dennoch stellt sie für den Käufer ein Risiko dar, wenn es darum geht, Mängel rückwirkend zu beanstanden.

Garantie oder Gewährleistung beim Gebrauchtwagen.

Mit der Gewährleistung sagt ein Händler, dass er für die Mängelfreiheit eines Gebrauchtwagens bei Auslieferung haftet. Dies gilt nur für Händler, nicht für Privatpersonen. Der Verkäufer muss also sicherstellen, dass sich der Gebrauchtwagen bei Auslieferung in dem laut Kaufvertrag versprochenen Zustand befindet. Ist dies nicht der Fall, muss er dafür Sorge tragen, diesen Zustand wieder herzustellen. Eine Garantie wiederum ist ein zusätzliches und vor allem freiwilliges Versprechen des Händlers, mit dem er zusagt, die Funktionstüchtigkeit beispielsweise eines bestimmten Teiles über einen zuvor festgelegten Zeitraum nach der Auslieferung zu garantieren. Diese Art der Garantie ist freiwillig.

Rechte beim Verkauf online?

Die Rechte beim Autoverkauf online unterscheiden sich im Grunde nicht vom Autokauf beim Händler oder direkt von zu Hause aus. In allen Fällen wird ein Kaufvertrag abgeschlossen, an den sich beide Parteien halten müssen. Sie müssen online genauso wahre Angaben machen wir beim Händler und sich letztendlich auch an die Verträge halten. Da Sie online für die Eingabe der Fahrzeugdaten selber zuständig sind, müssen Sie hier mit größter Sorgfalt vorgehen, da hier falsche Angaben schnell zu Problemen führen können.

Wo setzte ich den Verkaufspreis an?

Grundsätzlich ist es immer schwer, den passenden Einstiegspreis beim Verkauf eines Fahrzeugs zu finden. Grundsätzlich wird der Käufer natürlich versuchen, diesen zu senken, weshalb Sie den Einstiegspreis etwas über dem eigentlichen Wunschpreis ansetzen sollen. Dieser Startpreis sollte aber natürlich nicht zu hoch ausfallen, da Sie die Kunden nicht schon nach einem einzigen Blick auf Ihre Anzeige wieder verlieren möchten.

Was tun bei Reklamationen nach dem Verkauf?

Eine Reklamation ist natürlich immer eine unangenehme Angelegenheit. Aber zunächst sollten Sie Ruhe bewahren. Was genau wurde reklamiert? Lässt sich das Problem vielleicht schnell beheben? Wenn es sich um eine Kleinigkeit handeln, ist es oft am Einfachsten, sich direkt darum zu kümmern. Letztendlich haben Sie mit dem Käufer einen Verkaufsvertrag abgeschlossen, an den sich beide Parteien halten müssen.

Auslieferung oder Abholung?

Selbstverständlich können Sie beim Privatverkauf angeben, ob Sie das Fahrzeug nach dem Verkauf ausliefern oder ausschließlich abholen lassen möchten. Rechtlich sieht die Lage bei der Auslieferung aber immer gleich aus: Sichern sie sich ab! Wer übernimmt die Auslieferung, wer kommt im Schadensfall dafür auf und so weiter. Kümmern Sie sich um alle Details, um am Ende nicht das Nachsehen zu haben. Wir unterstützen Sie gerne dabei.