28 Apr 2024

IHR PARTNER WENN ES UM KFZ GEHT

Gewährleistung

Wer ein Auto kauft, sollte immer darauf achten, wie seine Gewährleistungs- und Garantieansprüche ausfallen. Leider ist dieses Themengebiet äußerst kompliziert und unübersichtlich. Handelt es sich um einen Gebrauchtwagen oder ein Neufahrzeug? Bei welchem Händler hat man das Auto gekauft? Schon vor dem Vertragsabschluss gibt es unzählige Details zu beachten, wenn man hinterher nicht das Nachsehen haben will. Die wichtigste Frage lautet jedoch, wie man im Schadensfall vorgehen muss. Was fällt unter den Begriff Gewährleistung? Was zählt als Garantiefall? Und was kann man tun, wenn Händler keine Garantie geben möchten?

Unsere Berater haben jahrelange Erfahrungen in diesem Bereich sammeln können und stehen Ihnen gerne zur Seite, damit Sie im Garantiefall keine Fehler machen und ganz genau wissen, welche Ansprüche Sie geltend machen können.



Ihre Vorteile

PAKET S

0,00
/ 5 MIN
  • kostenloses Erstgespräch.
  • Einschätzung Ihrer Situation.
  • Kurzberatung bei allgemeinen Fragen.
  • Aufwandsanalyse der Folgeberatung.
  • Paketzuordnung nach Bedarf.

PAKET M

59,00
/ 30 MIN
  • Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie.
  • Welche Gewährleistungen stehen Ihnen überhaupt zu?
  • Kann man Gewährleistung einfordern?
  • Gewährleistung bei Privatkäufen.
  • Gewährleistung bei Händlerkäufen.
  • Gewährleistung mündlich oder schriftlich vereinbaren?
  • Gewährleistung und Werkstattbesuch.
  • Wie lange laufen Gewährleistungen?
  • Gewährleistungen verlängern.
  • Worauf gibt es alles Gewährleistung?
  • Alle Inhalte aus Paket S.

PAKET L

89,00
/ STUNDE
  • Detaillierte Überprüfung Ihres Vertrags auf Gewährleistung.
  • Online-Begleitung während Verhandlungen, um Gewährleistung auszuhandeln.
  • Prüfung eines Fehlers am Fahrzeug, ob ein Gewährleistungsfall vorliegt.
  • Auf Ihr Wunschfahrzeug angepasste Beratung bezüglich Gewährleistungen.
  • Online-Unterstützung, wenn Händler Gewährleistungsfall anzweifelt.
  • Beratung beim Vertragsbruch nach Ablehnung der Gewährleistung.
  • Hilfe beim Beantragen der Gewährleistung nach einem Unfall.
  • Genaue Aufstellung möglicher Gewährleistungsposten.
  • Händler verweigert Gewährleistung, was kann ich tun?
  • Unterstützung beim Kauf oder Verkauf eines Privatfahrzeugs mit Gewährleistung.
  • Alle Inhalte aus den Paketen S und M.
Fragen & Antworten

Fragen Gebrauchtwagen

Habe ich ein Recht auf Gewährleistung?

Das Recht auf Gewährleistung in Deutschland gilt im Normalfall für einen Zeitraum von zwei Jahren.

Garantie und Gewährleistung.

Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und beträgt beim Gebrauchtwagen beispielsweise zwei Jahre. Garantie ist dagegen nicht vorgeschrieben und wird von den Händlern freiwillig ausgestellt. Sowohl die Gewährleistung als auch die Garantie muss im Kaufvertrag hinterlegt werden, damit man sich im Schadensfall darauf beziehen kann. Von mündlichen Absprachen ist in diesem Fall abzuraten, da sie im Ernstfall nicht nachgewiesen werden können.

Werkstattbesuch und Gewährleistung.

Wenn Sie einen Schaden am Fahrzeug feststellen und Sie sich noch im Zeitraum der Garantie befinden, wenden Sie sich umgehend an den Händler, um mit diesem das weitere Vorgehen zu besprechen. Dieser kann Ihnen mitteilen, dass Sie selbst eine Werkstatt aussuchen sollen, um den Schaden beheben zu lassen, oder eine eigene Werkstatt nennen, die Sie aufsuchen sollen. Gehen Sie nie ohne Rücksprache in die Werkstatt, um sicherzugehen, dass Sie nichts unternehmen, was die Gewährleistung gefährdet.

Gewährleistung verlängern?

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Gewährleistungszeit von zwei Jahren, in bestimmten Fällen lässt sich dieser Zeitraum um ein bis drei Jahre verlängern. Dies hängt jedoch vom Händler ab und muss vertraglich geregelt werden. Nehmen sie Abstand von mündlichen Absprachen, da diese im Ernstfall nicht mehr nachgewiesen werden können. Der genaue Zeitraum der Garantie wird im Vertrag festgehalten.

Worauf bezieht sich die Gewährleistung?

Durch die Gewährleistung muss der Verkäufer sicherstellen, dass sich das Fahrzeug nach Auslieferung in genau dem Zustand befinden, der vertraglich festgelegt wurde. Gleichzeitig verpflichtet er sich, mögliche Mängel zu beheben, um das Fahrzeug in den oben beschriebenen Zustand zu bringen. Normalerweise sollte ein Fahrzeug nicht schon nach einem Monat irgendwelche Mängel aufweisen. Damit Sie als Käufer abgesichert sind, wurde diese Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben.