Alkohol am Steuer
Alkohol am Steuer ist immer ein Risiko. Viele Autofahrer unterschätzen die Wirkung von Alkohol, allen voran die langsamen Reaktionszeiten. Gerade diese sind der häufigste Grund für Unfälle. Dabei kann man noch von Glück reden, wenn es nur zu einem Blechschaden kommt. Personenschäden, ob nun bei einem selbst oder bei anderen Menschen, sind die schwerwiegendste Form von Schäden, die ein solches Fehlverhalten mit sich bringen kann.
Wie wird getestet?
Normalerweise wird während einer Polizeikontrolle mit Hilfe eines freiwilligen Alkoholtests der Alkoholwert in der Atemluft festgestellt. Dieser Wert wird in Milligramm pro Liter angegeben und muss, um den Promillewert im Blut zu erhalten, verdoppelt werden.
Sollte der freiwillige Atemtest verweigert werden, jedoch von Seiten der Polizisten ein ernsthafter Verdacht vorliegen, wird mittels einer Blutentnahme, die durch einen Arzt ausgeführt wird, die Blutalkoholkonzentration (BAK) festgestellt.
Je nach Promillewert entstehen andere Konsequenzen für einen Fahrer.
0,00 Promillegrenze
Personen, die sich noch in der Probezeit befinden, haben eine Promillegrenze von 0,00 Prozent, das bedeutet, dass bei ihnen kein Alkohol festgestellt werden darf. Auch Personen unter 21 Jahren dürfen nicht mit Alkohol im Blut erwischt werden. Sollte dies doch der Fall sein, drohen hohe Strafen:
250 Euro Bußgeld
1 Punkt in Flensburg
Pflichtteilnahme an einem Aufbauseminar#
Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre
Selbstverständlich gilt diese Grenze auch im beruflichen Bereich, beispielsweise für Taxifahrer, Busfahrer oder Fahrer von Transporten mit Gefahrgut. In diesen Fällen können Geldbußen von 10.000 bis 50.000 Euro verhängt werden.
0,5 Promillegrenze
Liegt der Promillewert des Fahrers nach der Kontrolle zwischen 0,5 und 1,09 Promille, während dieser keine weiteren Auffälligkeiten zeigt, kommt es zu einer Ordnungswidrigkeit. Die Strafen hierbei lauten wie folgt:
500 Euro
2 Punkte in Flensburg
1 Monat Fahrverbot
Liegt der Wert des Fahrers zwischen 0,3 und 1,09 Promille und zeigt er dabei deutliche Ausfallerscheinungen aufgrund des Alkohols, liegt eine relative Fahruntüchtigkeit. In diesem Fall kann er sich strafbar machen und es zu einem Verfahren kommen.
1,1 Promillegrenze und Fahruntüchtigkeit
Mit 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig. In diesem Fall ist es egal, ob man Anzeichen des Alkoholkonsums zeigt oder nicht. Wenn der Bluttest 1,1 Promille anzeigt, liegt eine Straftat vor und es kommt zu einem Verfahren.
Kann man gegen den Vorwurf vorgehen?
Selbstverständlich kann man gegen den Vorwurf der Ordnungswidrigkeit vorgehen, beispielsweise wenn man den Bußgeldbescheid oder einen Strafbefehl erhält. Ist man mit der Strafe nicht einverstanden, kann Einspruch eingelegt werden. Anschließend findet eine Gerichtsverhandlung statt.
Grundsätzlich kann man weder empfehlen noch davon abraten, gegen eine Strafe dieser Art vorzugehen. Ob sich das für einen lohnt, hängt von der Höhe der Strafe, den Begleitumständen, der Beweislage und anderen Situationen ab. Es empfiehlt sich, sich in schwerwiegenden Fällen beraten zu lassen.
Wann muss man zur MPU
Wer mindestens 1,6 Promille hatte, muss eine medizinisch-psychologische Untersuchung durchführen lassen, um die Fahrerlaubnis wiederzuerhalten. Fällt während der Untersuchung auf, dass der Fahrer ein Alkoholproblem hat, wird der Führerschein weiterhin einbehalten und bis auf Weiteres nicht zurückgegeben.
Aber auch mit 1,1 bis 1,59 Promille muss man zur MPU, wenn man währenddessen keine Ausfallerscheinungen gezeigt hat, da in diesen Fällen davon ausgegangen wird, dass hier eine lange Form des Alkoholmissbrauchs vorliegt.
Unfall unter Alkoholeinfluss
Auch bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss zahl die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden des Unfallgegners. Da es einem als Versicherungsnehmer aber nicht gestattet ist, unter Alkoholeinfluss zu fahren, hat die Versicherung die Möglichkeit, sich bis zu 5.000 Euro vom Versicherten zurückzuholen.
Auch die Vollkaskoversicherung kann vom Fahren unter Alkoholeinfluss betroffen sein. Je nach Grad der Alkoholisierung kann es passieren, dass sie nur einen Teil zahlt oder häufig sogar gar nichts.
Wir beraten Sie gerne
Sollten Sie Hilfe benötigen, wenn es um die Konsequenzen nach dem Fahren unter Alkoholeinfluss geht, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Unsere Berater haben jahrelange Erfahrungen im Verkehrs- und Versicherungsrecht sammeln können und stehen Ihnen deswegen gerne beratend zur Seite.
Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf und buchen Sie eines unserer entsprechenden Pakete, damit wir für Sie da sein können.