Restschuldversicherung und Rechtsschutzversicherung klingen zunächst nach zwei ähnlichen Begriffen,
die jedoch zwei vollkommen unterschiedliche Themengebiete abdecken. Damit Sie genau wissen, was die beiden Schlagworte bedeuten, möchten wir sie kurz gegenüberstellen.
Die Restschuldversicherung ist vor allem eine Absicherung des Kreditnehmers und dessen Angehörigen. Im Falle des Todes, eines starken Krankheitsfalles oder der unverschuldeten, plötzlichen Arbeitslosigkeit übernimmt die Restschuldversicherung die Tilgung der Raten eines Kredites. Sie sichert Sie also vor allem bei unvorhergesehenen, meist gesundheitlichen Ereignissen ab. Im Todesfall übernimmt sie die Restschuld vollständig, bei Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit übernimmt sie die Raten in der Regel über einen gewissen Zeitraum, um den Kreditnehmer zu entlasten, bis dieser wieder ins Berufsleben einsteigen kann.
Ein großer Nachteil der Restschuldversicherung ist, dass sie die Höhe der abzuzahlenden Raten erhöht, wodurch die zu zahlenden Zinsen ebenfalls steigen können. Sie müssen also für den abzuzahlenden Kredit deutlich mehr bezahlen, als dies ohne Restschuldversicherung der Fall wäre. Hier müssen Sie ganz genau für sich entscheiden, ob es Ihnen die höheren Raten wert sind, für die beschriebenen unwahrscheinlichen Situationen abgesichert zu sein.
Die Rechtsschutzversicherung wiederum hilft Ihnen beispielsweise in Situationen, in denen Sie einen Anwalt hinzuziehen müssen. Auch allgemeine Gerichtskosten oder spezielle Kosten, die im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit stehen, werden von dieser Versicherungsform abgedeckt. Sie sichern sich mit der Rechtsschutzversicherung also für Momente ab, in denen es um rechtliche Streitfälle geht und Sie professionelle Hilfe heranziehen müssen.
Sie sehen also, dass die Restschuldversicherung und die Rechtsschutzversicherung trotz des ähnlich klingenden Namens zwei komplett unterschiedliche Themengebiete abdecken. Dennoch haben beide ihren ganz eigenen Nutzen. Die Restschuldversicherung sichert Sie und Ihre Angehörigen im Todes- oder Krankheitsfall ab. Die Rechtsschutzversicherung wiederum übernimmt Kosten, die durch gerichtliche Angelegenheiten entstehen. Durch beide Versicherungen entstehen zusätzliche Kosten. Beide greifen nur in Situationen, die man nicht vorhersagen kann, aber zu hohen Kosten für Sie oder Ihre Angehörigen führen können.
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