Eine rote Ampel zu überfahren ist gefährlich. Natürlich sollte niemand eine rote Ampel überfahren. Passieren kann dies jedoch trotzdem, beispielsweise weil man die Dauer der Gelbphase falsch eingeschätzt hat oder unaufmerksam war.
Nach einer solchen Tat können unterschiedliche Strafen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot anstehen. Hier ist vor allem entscheidend, wie lange die Ampel schon rot war. Wichtig ist, dass dies alle Verkehrsteilnehmer betrifft, also auch Radfahrer und Fußgänger.
Mit welchen Bußgeldern ist zu rechnen, wenn ich über eine rote Ampel fahre?
Normalerweise können Sie mit einem Bußgeld von mindestens 90 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Es gibt jedoch, je nach Situation, auch schwerere Strafen, wie den Entzug der Fahrerlaubnis. Schon das Überqueren einer Kreuzung bei Gelb kann zu einer Verwarnung führen. Wird dagegen die Haltelinie überfahren, kommt es zu einen Haltelinienverstoß, der Sie zehn Euro kosten kann.
Grundsätzlich gibt es also große Abweichungen beim Bußgeld und den weiteren Konsequenzen, wenn Sie eine rote Ampel überfahren. Bemessen wird hier, wie schwerwiegend der Verstoß ausgefallen ist.
Haltelinienverstoß
Bringen Sie das Fahrzeug lediglich ein wenig zu Spät zum Stillstand und übertreten Sie lediglich die Haltelinie vor der Ampel, ohne in den Gefahrenbereich einzudringen, besteht lediglich ein sogenannter Haltelinienverstoß, der lediglich eine Verwarnung und ein Bußgeld von 10 Euro mit sich bringt.
Einfacher Rotlichtverstoß
Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt vor, wenn Sie die rote Ampel überfahren, während die Rotphase noch unter einer Sekunde vorgelegen hat. In diesem Fall drohen 10 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
Kommt es dagegen zu Schäden an anderen Fahrzeugen oder Personen, ändert sich die Höhe des Bußgeldes natürlich entsprechen. Es kann zu 200 Euro Strafe kommen, zwei Punkte in Flensburg geben oder zu einem Monat Fahrverbot kommen. Hierbei entscheidet natürlich die Schwere der Konsequenzen über die Strafen.
Qualifizierter Rotlichtverstoß
War die Rotphase dagegen länger als eine Sekunde aktiv, sprechen wir von einem qualifizierten Rotlichtverstoß, 200 Euro Strafe, zwei Punkten in Flensburg sowie einem Monat Fahrverbot. Auch hier erhöht sich die Strafe, wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden oder Schäden entstehen.
Die Ampel bei Gelb überfahren
Grundsätzlich sollte eine Ampel bei Gelb nicht mehr überfahren werden. Wird dies doch gemacht, kann es zu einem Bußgeld von 10 Euro kommen, was natürlich von der Dauer der Gelbphase abhängig ist.
Geschwindigkeit beim Überfahren einer roten Ampel
Wer noch schnell das Fahrzeug beschleunigt, um die Ampel zu überqueren, es aber nicht schafft und dabei auch noch von einer modernen Ampelblitzanlage erwischt wird, erhält eventuell nicht nur eine Strafe wegen des Überfahrens der Ampel, sondern auch wegen der Überschreitung der Geschwindigkeit. Dies kann zu hohen Bußgeldern und vielen Punkten in Flensburg auf einmal führen.
So lange dauern Gelbphasen
Zulässige Höchstgeschwindigkeit | Gelbphase |
Bei 50 km/h | 3 Sekunden |
Bei 60 km/h | 4 Sekunden |
Bei 70 km/h | 5 Sekunden |
Grünpfeil an Ampeln
Bei einem Grünpfeil an einer Ampel darf auch bei einer roten Ampel abgebogen werden. Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass der andere Verkehr sowie Fußgänger und Radfahrer beobachtet werden muss. Auch muss zunächst an der Haltelinie der Ampel gestoppt werden. Wer dies nicht macht, muss 70 Euro Bußgeld bezahlen und erhält zudem einen Punkt in Flensburg.
Rotlichtverstoß ohne Foto
Um einen Rotlichtverstoß zu ahnden, ist nicht immer ein Foto vom Tatzeitpunkt notwendig. Wenn sich in diesem Moment beispielsweise ein Polizeifahrzeug hinter einem befunden und der Beamte den Verstoß gesehen hat, reicht auch dies aus, um den Verstoß festzustellen. In diesen Situationen kann es aber nie zu einem qualifizierten, sondern lediglich zu einem einfachen Verstoß kommen. Lediglich bei einer langen Rotphase, einer gezielten Ampelüberwachung oder in Situationen mit Messwerkzeugen, beispielsweise einer geeichten Stoppuhr, kann auch ein qualifizierter Rotlichtverstoß nachgewiesen werden.
Rotlichtverstoß in der Probezeit für Fahranfänger
Das Überfahren einer roten Ampel in der Probezeit für Fahranfänger wird als A-Verstoß geahndet, wobei nicht zwischen einfachem und qualifiziertem Verstoß unterschieden wird. Kommt es zu einem solchen Verstoß, muss man neben dem Erhalt von Bußgeld und Punkten auch an einem Aufbauseminar teilnehmen. Wer diesem nicht nachkommt, bekommt seine Fahrerlaubnis entzogen.
Lohnt sich ein Einspruch?
Grundsätzlich können Sie selbstverständlich gegen jeden Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Je nach Schwere des Vergehens kann sich das mehr oder weniger lohnen. Vor allem sollten Sie Einspruch erheben, wenn sie an der Richtigkeit der Messung zweifeln. Wurde der Blitzer falsch aufgestellt? Ist das Foto fehlerhaft? Vermuten Sie andere Probleme? Dann kann sich ein Einspruch lohnen.
Wir helfen Ihnen
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